Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg für jede Wohnung – auch im Altbau. Was vorgeschrieben ist, wer zuständig ist und wie die Melder richtig hängen.
Die meisten Brandopfer sterben nachts an Rauchvergiftung – nicht am Feuer. Im Schlaf riecht man Rauch nicht. Ein Rauchmelder weckt Sie, bevor der Rauch Sie erreicht.
Was in Baden-Württemberg Pflicht ist
Welche Räume
Alle Räume, in denen Menschen schlafen: Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer. Dazu alle Flure, über die man aus diesen Räumen ins Freie kommt. Pro Raum mindestens ein Melder.
Seit wann
Neubauten: seit der ersten Nutzung. Bestehende Wohnungen: die Nachrüstfrist lief am 31. Dezember 2024 ab – seither gilt die Pflicht ausnahmslos.
Wer einbaut
Der Eigentümer. Das gilt auch für vermietete Wohnungen – der Vermieter muss die Melder anschaffen und anbringen lassen.
Wer wartet
Wer in der Wohnung wohnt, also bei Mietwohnungen in der Regel der Mieter – es sei denn, der Vermieter übernimmt die Wartung ausdrücklich selbst.
Rechtsgrundlage ist § 15 Absatz 7 der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für Gasthöfe, Hotels, Heime und Gemeinschaftsunterkünfte. Bloße Ruheräume ohne Schlafnutzung sind ausgenommen.
Unsere Empfehlung: Nicht nur das Minimum. Ein zusätzlicher Melder im Wohnzimmer und in Arbeitsräumen kostet wenig und warnt früher – gerade dort, wo Elektrogeräte, Kerzen oder Kamine stehen. In Einfamilienhäusern mit offener Treppe gehört auf jedes Stockwerk ein Melder.
Richtig anbringen
- Immer an der Decke, möglichst in der Raummitte – Rauch steigt nach oben.
- Mindestens 50 Zentimeter Abstand zu Wänden, Unterzügen, Lampen und Schrankoberkanten.
- Ein Melder reicht für maximal 60 Quadratmeter. Größere oder verwinkelte Räume brauchen mehrere.
- Dachschrägen über 20 Grad: den Melder 50 bis 100 Zentimeter unterhalb der Spitze anbringen, nicht ganz oben.
- Nicht in Küche und Bad. Wasserdampf und Kochdunst lösen Fehlalarme aus. Für die Küche gibt es Wärmemelder.
- Kleben statt bohren geht nur, wenn der Hersteller es in der Anleitung erlaubt – und nicht auf Raufasertapete.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
DIN EN 14604
Jeder Rauchmelder, der in Europa verkauft wird, muss diese Norm erfüllen – Alarm mindestens 85 Dezibel, Prüftaste, Warnung bei schwacher Batterie. Steht die Nummer nicht auf der Packung: Finger weg.
Das „Q“
Das Q-Zeichen steht für geprüfte Langlebigkeit: fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, unempfindlicher gegen Feuchtigkeit, Staub und Insekten, weniger Fehlalarme. Kostet ein paar Euro mehr, spart den jährlichen Batteriewechsel.
Wartung – so bleibt der Melder scharf
- Prüftaste drücken, mindestens einmal im Jahr, besser öfter. Kein Ton – Melder defekt oder Batterie leer.
- Batterie wechseln, sobald der Melder in Abständen piept. Bei 10-Jahres-Meldern: ganzes Gerät tauschen.
- Rauchöffnungen freihalten. Nicht überstreichen, nicht abkleben, Staub gelegentlich vorsichtig absaugen.
- Nach zehn Jahren austauschen – die Sensoren altern, auch wenn das Gerät noch piept.
- Fehlalarm? Sicherstellen, dass es wirklich keiner ist, lüften, Melder säubern und mit der Prüftaste testen.
Wenn der Melder Alarm schlägt
Ab dem Alarm bleiben bei einem echten Brand oft nur zwei Minuten, um sich in Sicherheit zu bringen. Deshalb: erst raus, dann anrufen.
Raus aus der Wohnung
Alle wecken, Wohnung verlassen, Wohnungstür hinter sich schließen – das bremst Feuer und Rauch. Treppenhaus nehmen, niemals den Aufzug. Keine Wertsachen suchen.
112 wählen
Sobald Sie in Sicherheit sind: Wo brennt es, was brennt, sind noch Menschen im Haus? Nicht auflegen, bis die Leitstelle das Gespräch beendet.
Treppenhaus verraucht?
In der Wohnung bleiben – das ist sicherer als durch den Rauch. Tür schließen, aber nicht abschließen, Türritzen mit nassen Tüchern abdichten, ans Fenster oder auf den Balkon und sich bemerkbar machen.
Nicht zurück
Nie in die Wohnung zurückgehen, um Nachbarn zu warnen oder etwas zu holen. Das übernimmt die Feuerwehr. Auf keinen Fall nach oben flüchten.
Aktuelle Infos der Gemeinde per WhatsApp
Die Gemeinde Spechbach informiert über ihren WhatsApp-Kanal über Warnungen, Sperrungen, Sammeltermine und Veranstaltungen. Wer dem Kanal folgt, bleibt für die Gemeinde anonym; es gelten die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.
Quellen: Forum Brandrauchprävention e. V., rauchmelder-lebensretter.de; § 15 Abs. 7 LBO Baden-Württemberg. Stand September 2026.
